EVP fordert Verschärfung bei Lärmreklamationen

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EVP fordert Verschärfung bei Lärmreklamationen

EVP-Grossrat Christoph Hochuli reichte einen Vorstoss zum Thema Lärmreklamationen von Anwohnerinnen und Anwohnern und behördliche Mahnungen durch die Kantonspolizei ein.

Seit der Einführung des totalrevidierten Übertretungsstrafgesetztes (ÜStG) Basel-Stadt am 01.07.2020 wird einer Person bei einer ersten Übertretung wegen Ruhestörung/Lärm nach ÜStG durch die Kantonspolizei eine «behördliche Mahnung» ausgesprochen. Erst wenn die Person dieselbe Übertretung innert 14 Tagen nochmals begeht, dürfen die Polizist/innen ihr eine Busse ausstellen. Die behördliche Mahnung bewirkt deshalb oft, dass die geltenden Vorschriften lediglich für 14 Tage eingehalten werden.

EVP-Grossrat Christoph Hochuli hat deshalb einen Vorstoss ein, in welchem er den Regierungsrat um Zahlen zu Lärmreklamationen, behördlichen Mahnungen, Ordnungsbussen und den polizeilichen Aufwand im Kanton Basel-Stadt eingereicht. Insbesondere fragt er den Regierungsrat, ob dieser bereit sei, die behördlichen Mahnungen abzuschaffen bei Ruhestörungen/Lärm oder deren Gültigkeit von 14 auf z.B. 60 Tage zu verlängern.